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  • · Nachricht · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Rechtspfleger-Anwärters kann nicht auf den Beruf Technischer Zeichner verwiesen werden

    | Steht fest, dass ein Rechtspfleger-Anwärter ohne Eintritt von Berufsunfähigkeit in den Rechtspflegerdienst übernommen worden wäre, ist für die Beurteilung einer Verweisung auf den Beruf „Rechtspfleger“ abzustellen. |

     

    Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Die Richter machten deutlich, dass der Rechtspfleger unter diesen Voraussetzungen ‒ vorbehaltlich von Besonderheiten des konkret ausgeübten Berufs ‒ nicht auf den Beruf „technischer Zeichner“ verwiesen werden könne.

     

    Quelle | OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2018, 20 U 33/17

    Quelle: ID 45377465