· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
Hat er dies zuvor zugrunde gelegt, kann VR kein Nichtwissen zum Berufsbild erklären
Dem Berufsunfähigkeitsversicherer ist verwehrt, sich zum Berufsbild seines VN mit Nichtwissen zu erklären, wenn er dessen Angaben zum Berufsbild bei seiner außergerichtlichen Leistungsprüfung der medizinischen Überprüfung zugrunde gelegt hat.
1. LG Kleve hält den VN für berufsunfähig
Diese Klarstellung traf das LG Kleve (10.7.25, 6 O 1/22, Abruf-Nr. 251889). Die Kammer entschied, dass der VN gegen den VR gem. § 1 S. 1 VVG i. V. m. dem Versicherungsvertrag der Parteien einen Anspruch auf die begehrten Rentenzahlungen hat. Er ist seit dem 14.11.22 berufsunfähig.
2. Die Darlegungs- und Beweisregeln
Der VN hat die anspruchsbegründenden Voraussetzungen hinreichend dargetan.
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