Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.07.2016 · Fachbeitrag · Restwert

    Auch bei Kasko muss das Restwertüberangebot konkret sein

    | Auch in der Vollkaskoversicherung entfaltet ein Restwertüberangebot nur Wirkung, wenn es ausreichend konkret ist. Es muss mindestens die Anschrift des vom VR benannten Käufers erkennen lassen und einen Hinweis enthalten, ob Abholkosten entstehen, entschied das LG Bielefeld. |