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  • 01.03.2023 · Nachricht · Kfz-Versicherung

    Kürzung auf Null bei alkoholursächlichem Fahrfehler

    | Bei einer Pflichtverletzung des VN kann der VR berechtigt sein, seine Leistung angemessen zu kürzen. Die Frage der Angemessenheit beantwortet sich je nach dem Einzelfall. Das OLG Saarbrücken hat deutlich gemacht, dass die Kürzung auf Null erfolgen kann. |