Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

    Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen

    Der BGH hat entschieden, dass ein Ausschluss des Versicherungsschutzes für Unfälle mit Kraftfahrzeugen bei Fahrtveranstaltungen, „bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“, nur Wettkämpfe erfasst, bei denen Platzierung und Sieg von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängen.

     

    Sachverhalt

    Der VN erlitt mit seinem Motorrad bei einer Fahrtveranstaltung auf einer Rennstrecke einen Unfall. Ein Wettbewerb mit Platzierungen fand bei dieser Veranstaltung nicht statt. Der VR lehnte eine Zahlung ab. Er berief sich auf eine Ausschlussklausel in seinen AUB, die auszugsweise lautet:

     

    5.1. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
    • 5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
    •  
    • Unfälle bei Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten (Oldtimer-, Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten) ankommt, sind versichert.