· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen
Der BGH hat entschieden, dass ein Ausschluss des Versicherungsschutzes für Unfälle mit Kraftfahrzeugen bei Fahrtveranstaltungen, „bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“, nur Wettkämpfe erfasst, bei denen Platzierung und Sieg von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängen.
Sachverhalt
Der VN erlitt mit seinem Motorrad bei einer Fahrtveranstaltung auf einer Rennstrecke einen Unfall. Ein Wettbewerb mit Platzierungen fand bei dieser Veranstaltung nicht statt. Der VR lehnte eine Zahlung ab. Er berief sich auf eine Ausschlussklausel in seinen AUB, die auszugsweise lautet:
5.1. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: |
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