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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Schadenminderung durch Vollkasko?

    | In einem Streit um die Ersatzfähigkeit von rund 11.000 EUR Mietwagenkosten hatte der Haftpflichtversicherer seine Kürzung auf 1.300 EUR u. a. damit begründet, der Kläger habe es pflichtwidrig unterlassen, seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Damit hatte er keinen Erfolg (LG Stralsund 7.12.16, 7 O 146/15, Abruf-Nr. 190524 ). |

     

    Relevanz für die Praxis

    Obwohl wiederholt die Revision zugelassen worden ist, fehlt nach wie vor eine höchstrichterliche Entscheidung, die Klarheit schaffen könnte. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist uneinheitlich. Bei voller Haftung des Schädigers wird dem Geschädigten von den meisten Gerichten nicht zugemutet, die eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen (OLG Düsseldorf SP 08, 298; VersR 12, 120; OLG Brandenburg 27.8.15, 12 U 53/15; OLG Dresden VA 12, 148; OLG Schleswig SP 13, 194; LG Saarbrücken 23.9.16, 13 S 53/16; LG Stralsund 28.8.15, 1 S 233/14, Abruf-Nr. 145307; AG Berlin-Mitte 18.8.14, 115 C 3033/14).

     

    Noch haben die Gerichte nicht entschieden, ob und ggf. inwieweit die Änderung der AKB durch die VVG-Reform 2008 (hier: I.4.1.2 lit. c: schadenfreier Verlauf durch Erstattung vonseiten des KH-VR) für die Zumutbarkeitsfrage im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB relevant ist. Zum (meist nicht erkannten) Problem siehe Wilms, DAR 13, 252: „Kasko-Regulierung ist stets zumutbaru“; ebenso Schwab in: Halm/Kreuter/Schwab, AKB, 2. Aufl. Rn. 31 zu I.4.1.2 AKB.

     

    Dieser versicherungsfreundlichen Ansicht kann nicht gefolgt werden. Der nur auf dem Papier stehende „Rabattretter“ ändert im Ergebnis nichts daran, dass es für den Geschädigten aus einer Reihe von Gründen unzumutbar ist, bei voller Haftung des Unfallgegners seine eigene Vollkasko zur Entlastung des Schädigers in Anspruch zu nehmen. Dazu zählt jetzt auch das sog. HIS-Argument. Auch bei einer Schadensmeldung an den Kasko-Versicherer soll ein Eintrag erfolgen (Musterformulierung online unter Abruf-Nr. 44630552).

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 79 | ID 44656535