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  • 15.06.2026 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

    Immer wieder: Arglistiges Verschweigen zahlt sich nicht aus

    Das Verschweigen eines Gewährleistungsprozesses, der zu einem Teilerfolg geführt hatte, kann beim Geltendmachen eines Kaskoversicherungsanspruchs nur auf die Absicht der Klägerin schließen lassen, den weitgehenden Misserfolg dort in der Gewährleistung nun hier mit der Versicherungsleistung auszugleichen und zu diesem Zwecke dem Fahrzeugversicherer das zu verschweigen, was die Klägerin zugleich im Gewährleistungsprozess für richtig und beweisbar hielt, nämlich zahlreiche wertmindernde Mängel des Fahrzeugs.