· Fachbeitrag · Berufshaftpflichtversicherung
Das müssen Sie zur Nachmeldefrist in der Berufshaftpflichtversicherung wissen
von Holger Sassenbach, Vaterstetten
Die Nachmeldefrist ist ein zweischneidiges Schwert in der Berufshaftpflichtversicherung. Einerseits bietet sie Schutz für weit zurückliegende Pflichtverletzungen, andererseits stellt sie Anforderungen an die korrekte und rechtzeitige Meldung von Schäden. Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des OLG München zum Anlass, das System der Nachmeldefrist in der Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsmakler darzustellen und auf deren Vor- und Nachteile einzugehen. Die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen werden aufgezeigt.
1. Fall vor dem OLG München: Schaden erst 20 Jahre später
Das OLG München hatte eine eher ungewöhnliche Konstellation zu entscheiden: Ein Berufshaftpflicht-VR (im Folgenden: VR A) klagt gegen einen anderen Berufshaftpflicht-VR (VR B) aus abgetretenem Recht des VN. Hinzu kommt eine besondere zeitliche Komponente, weil zwischen der vermeintlichen Falschberatung und dem Schaden bald 20 Jahre verstrichen waren.
a) Der Fehler des Versicherungsmaklers im Jahr 2002
VN ist ein Versicherungsmakler, der beim VR B eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in der Zeit von Juli 2001 bis Juli 2004 abgeschlossen hatte.
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