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  • 30.07.2018 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Glasschaden: Einkaufsrechnung muss dem VR nicht offengelegt werden

    | Hat der Teilkasko-VR in seinen Bedingungen geregelt, dass Voraussetzung für die Erstattung des Glasschadens die Vorlage der Reparaturrechnung ist, kann er nicht verlangen, dass ihm die Einkaufsrechnung der Werkstatt offengelegt wird. So entschied es das AG Landshut (28.2.18, 4 C 49/18, Abruf-Nr. 200074 ). |