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  • 30.07.2018 · Musterformulierungen · Kfz-Versicherung · Kfz-Kaskoversicherung

    Glasschaden: Einkaufsrechnung muss dem VR nicht offengelegt werden

    Hat der Teilkasko-VR in seinen Bedingungen geregelt, dass Voraussetzung für die Erstattung des Glasschadens die Vorlage der Reparaturrechnung ist, kann er nicht verlangen, dass ihm die Einkaufsrechnung der Werkstatt offengelegt wird. Die Werkstatt ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Einkaufsrechnung zu zeigen oder auszuhändigen. Also verlangt der VR Unmögliches. Für entsprechende Anforderungen des VR haben wir eine Musterantwort vorbereitet.