05.05.2021 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung
Gefahrerhöhung bei Parken vor statt in der Garage
Ein VN, der nach dem Versicherungsvertrag ausdrücklich dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug nachts in einer Garage unterzustellen, handelt grob fahrlässig nach § 23 Abs. 1, § 26 Abs. 1 VVG, wenn er das Auto nachts vor der Garage abstellt und es von dort gestohlen wird. Zu diesem Schluss ist das LG Magdeburg gelangt.
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