Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung

    Regress des Versicherers: OHG als Versicherungsnehmerin von Kraftfahrzeugen

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen

    • 1. In der von einer OHG abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die einzelnen Gesellschafter mitversicherte Personen. Die Rechtsprechung des BGH zur Kaskoversicherung (VK 08, 102 = VersR 08, 634) ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar.
    • 2. Ein Regress des VR gegen den mit leichtester Fahrlässigkeit handelnden Arbeitnehmer des VN scheidet nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung aus. Anders, wenn für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht. Dem ist nicht gleichzustellen, wenn der Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, in der der Arbeitnehmer mitversichert ist.

    (OLG Hamm 11.11.11, 20 U 3/11, Abruf-Nr. 120682)

    Sachverhalt

    Der VR nimmt die Beklagten im Wege des Regresses wegen erfolgter Zahlungen an Geschädigte aus einem Verkehrsunfall vom 25.6.04 und auf Feststellung weitergehender Erstattungspflicht in Anspruch. Bei dem VR bestand eine Kfz-Haftpflichtversicherung für eine Sattelzugmaschine X und einen Auflieger Y. Halter der Fahrzeuge war eine Fa. Z OHG. Der Bekl. zu 1) war Gesellschafter der OHG, der Bekl. zu 2) Angestellter der OHG und für die technische Sicherheit der Fahrzeuge zuständig. Der mit ca. 25 t Stahl beladene Sattelzug mit dem Fahrer M geriet auf abschüssiger Strecke außer Kontrolle und fuhr ungebremst in einen Supermarkt. Durch den Aufprall und einen dadurch ausgelösten Brand entstand erheblicher Sachschaden. Der Fahrer M und zwei weitere Personen wurden getötet.

     

    Das LG hat die Klage gegen beide Bekl. abgewiesen. Die Berufung des VR hatte keinen Erfolg.