Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kfz-Haftpflichtversicherung

    Explosion der Autobatterie ist von Kfz-Versicherung gedeckt

    | Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug ausgehende Gefahren abgedeckt. Eine solche Gefahr stellt aber die Explosion der Batterie des versicherten Fahrzeugs beim Startvorgang dar, auch wenn dieser mit einer Starthilfe durch ein anderes Fahrzeug unterstützt wird. |

     

    So entschied es das OLG Dresden (19.7.21, 4 W 475/21, Abruf-Nr. 224385). Der vom Antragsteller erlittene Schaden selbst ist dabei durch Explosion der Batterie des versicherten Fahrzeugs im Rahmen dieses Startvorgangs eingetreten. Damit hat sich zugleich eine vom Fahrzeug, nämlich der offensichtlich defekten und explosionsgefährdeten Batterie, ausgehende Gefahr realisiert. Dies rechtfertigt es, den konkreten Startvorgang als „Gebrauch“ des Fahrzeugs im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 200 | ID 47786125