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  • 11.09.2026 · Nachricht · Haftpflichtversicherung

    Keine Akku-Prüfpflicht nach leichtem Sturz mit E-Bike

    Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike besteht keine Pflicht, den Lithium-Ionen-Akku fachmännisch auf etwaige Brandgefahren untersuchen zu lassen, wenn dieser äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad fahrtüchtig ist.