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  • 01.12.2015 · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung

    Drohnen brauchen besonderen Versicherungsschutz

    | Ferngesteuerte Flugmodelle wie z.B. Drohnen sind ein weit verbreitetes Hobby. Was viele Hobbypiloten nicht wissen: Die meisten Drohnen sind kein Spielzeug. Es besteht daher kein Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung. Es muss eine spezielle Absicherung erfolgen. |