· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
„Sommerfrost“ ist keine Erdsenkung
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn
| Bei einem Schwinden des Bodens durch Austrocknen (sog. „Sommerfrost“) handelt es sich nicht um eine Erdsenkung. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags durch den VR mit Rücksicht auf das Schadensereignis bedeutet kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls. So entschied es das OLG Hamm. |
Sachverhalt
Der VN nimmt den VR auf Leistungen aus einer bei diesem bestehenden Wohngebäudeversicherung in Anspruch. Der VN erwarb im Jahr 2014 ein im Jahr 1963 errichtetes Mehrfamilienhaus von einer Wohnungsgesellschaft. Der Besitzübergang fand im Mai 2015 statt. Für das Gebäude bestand eine Wohngebäudeversicherung bei dem VR.
Ende Dezember 2017 stellte der VN Rissbildungen in dem von ihm erworbenen Mehrfamilienhaus fest und meldete den Schaden dem VR. Mit Schreiben von Ende Januar 2018, kündigte der VR den Versicherungsvertrag unter Hinweis auf den gemeldeten Schaden.
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