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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    Im EU-Ausland lebende Rentner bleiben pflichtversichert

    | Lebt ein Rentner im EU-Ausland und bezieht ausschließlich deutsche Rente, bleibt er in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Kann er zu einem Gerichtstermin krankheitsbedingt nicht anreisen, kann er nicht verlangen, dass ihn das Gericht via Videokonferenz zuschaltet. |

     

    Sachverhalt

    Der 69-jährige Kläger lebte in den Jahren 2008 bis 2015 in Spanien. Seit Juli 2010 bezog er Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie zwei betriebliche Altersversorgungen. Seit dem 1.12.10 wurde er auf eigenen Antrag nach einem Kassenwechsel bei der Beklagten als Mitglied geführt. Aus seiner Altersrente wurden seitdem Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung abgeführt. Seit dem 1.12.10 wurden auch die Leistungen der beiden betrieblichen Altersversorgungen beitragspflichtig einbezogen.

     

    Seine Klage darauf, dass eine Zwangsmitgliedschaft während seines Auslandsaufenthalts nicht vorliege, wies das SG ebenso wie seine Leistungsklage (Rückerstattung von gezahlten Beträgen) als unzulässig zurück. Das LSG Berlin-Brandenburg schloss sich weitgehend dem SG an und wies die Berufung ab (10.1.18, L 9 KR 149/17, Abruf-Nr. 199876).