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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Elementarschaden: Begriff der Überschwemmung

    von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln

    Sachverhalt

    Der VN nimmt den VR wegen eines Überschwemmungsschadens aus einer Wohngebäudeversicherung in Anspruch, die Elementarschäden umfasst. In den vereinbarten VGB 2001 heißt es in § 9 Nr. 1:

     

    Überschwemmung ist eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch

    a) Ausuferung von oberirdisch (stehenden oder fließenden) Binnengewässern;