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  • 01.10.2005 | Versicherungsrecht

    Vorsätzlich verursachte Unfälle: Was Vertreter des Geschädigten beachten müssen

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Schädiger einen Verkehrsunfall vorsätzlich verursacht hat, muss der Bevollmächtigte des Geschädigten sein Vorgehen hierauf ausrichten. Bietet es sich üblicherweise an, den Fahrer und den Halter des schädigenden Fahrzeugs sowie die hinter diesen stehende Pflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, muss die Klage in diesem Fall auf Fahrer und Halter beschränkt werden, da die Pflichtversicherung nach § 152 VVG auch im Außenverhältnis leistungsfrei sein kann. Der dahinter stehenden Pflichtversicherung darf allenfalls der Streit verkündet werden.  

     

    Was das im Einzelnen bedeutet, können Sie jetzt in der aktuellen Ausgabe von Prozessrecht aktiv lesen. Den Beitrag können Sie bei der Redaktion (Fax 02596 922 80 – kein Faxabruf – ; vk@iww.de) kostenlos anfordern.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 178 | ID 94529