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  • 01.08.2005 | Schuldrecht

    So kündigen Sie einen Darlehensvertrag außerordentlich

    von RiLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens

    In dieser Ausgabe von „Verbraucherrecht kompakt“ hatten wir aufgezeigt, was bei der außerordentlichen Kündigung des Darlehensvertrags nach § 490 BGB zu beachten ist (Goebel, VK 05, 127). Im Folgenden finden Sie eine Musterformulierung für die außerordentliche Kündigung. Eine Musterformulierung zur ordentlichen Kündigung des Darlehensvertrags enthält der Beitrag von Goebel, VK 05, 109.  

     

    Musterformulierung: Außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags

    Herrn/Frau  

    Mustermann  

     

    Außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags  

     

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann,  

    ausweislich der in der Anlage beigefügten Originalvollmacht, zeige ich an, Herrn/Frau ... zu vertreten.  

    Sie haben mit meinem Mandanten am ... einen Darlehensvertrag über ... EUR nebst Zinsen in Höhe von ...Prozent geschlossen.  

     

    Das Darlehen wurde am ... ausgezahlt. Derzeit valutiert das Darlehen noch
    in voller Höhe nebst Zinsen seit dem Auszahlungszeitpunkt,
    in voller Höhe, nachdem bisher regelmäßig allein die Zinsen gezahlt wurden,
    in Höhe eines Betrags von ... EUR nebst Zinsen in Höhe von ...Prozent seit dem ...,
    ...
    Das Darlehen wurde bisher noch nicht ausgezahlt.

     

    Namens und in Vollmacht meines Mandanten kündige ich hiermit den Darlehensvertrag  

    außerordentlich und fristlos nach § 490 Abs. 1 BGB,
    außerordentlich zum ... nach § 490 Abs. 1 BGB.

     

    Mein Mandant ist berechtigt, den geschlossenen Darlehensvertrag vorzeitig außerordentlich zu kündigen. Das entsprechende Kündigungsrecht ergibt sich aus § 490 BGB, weil  

    sich Ihre Vermögensverhältnisse seit dem Abschluss des Darlehensvertrags vom ... wesentlich verschlechtert haben. Das ergibt sich daraus, dass ...
    eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse droht. Das ergibt sich daraus, dass ...
    sich die Werthaltigkeit der von Ihnen zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs gestellten Sicherheit wesentlich verschlechtert hat. Das folgt daraus, dass ... Die diesseitige Aufforderung vom ..., weitere Sicherheiten zu stellen, haben Sie unbeachtet gelassen.

     

    Hierdurch wird die Rückerstattung des Darlehensbetrags unter Berücksichtigung der Verwertung der Sicherheiten gefährdet. Es ist nicht zu erwarten, dass die vorhandenen Sicherheiten auch nur annähernd ausreichen, um den Darlehensbetrag in Höhe von ... zuzrüglich der derzeitigen Zinsen in Höhe von ... abzudecken. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass ...  

     

    Auch die Gesamtwürdigung aller zu berücksichtigenden Umstände muss zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führen. Meinem Mandanten ist nicht zuzumuten, bis zur vertraglichen Fälligkeit des Darlehensrückzahlungsanspruchs in dem Wissen abzuwarten, dass Sie angesichts der dargelegten Vermögenssituation zu diesem Zeitpunkt zur Rückzahlung des Darlehens nicht mehr in der Lage sein werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen dass,  

    mein Mandant auf den Rückfluss der Darlehenssumme zum Fälligkeitszeitpunkt angewiesen ist, weil ...
    ...

     

    Andererseits sind keine besonderen Belange ersichtlich, die es zumutbar erscheinen lassen, dass mein Mandant das erhöhte Risiko des Ausfalls mit seinem Rückzahlungsanspruch trägt.  

     

    Ich habe Sie Namens und in Vollmacht meines Mandanten aufzufordern, den Darlehensbetrag einschließlich der bis zum Zahlungstag aufgelaufenen Zinsen bis zum ... auf das Konto ... bei der ...-Bank (BLZ...) zu überweisen [Eine entsprechende Geldempfangsvollmacht füge ich bei].  

     

    Schon jetzt weise ich darauf hin, dass ich nach fruchtlosem Fristablauf gehalten bin, die Rückzahlungsverpflichtung gerichtlich geltend zu machen. Ungeachtet dessen sind sie nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet, Zinsen in Höhe von zumindest fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §§ 286, 288 BGB zu zahlen. Vor diesem Hintergrund bitte ich, für eine fristgerechte Rückzahlung Sorge zu tragen.  

     

    gez. Rechtsanwalt  

    Anlage: Originalvollmacht, Geldempfangsvollmacht  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 130 | ID 94501