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  • · Fachbeitrag · Kurz informiert

    Besonderer Versicherungsschutz für Solarstrom

    | Die immer größere Anzahl von Fotovoltaikanlagen hat auch eine größere Schadenshäufung zur Folge. Bei der Schadensregulierung ist darauf zu achten, ob die Anlage auch gegen äußere Schädigungen versichert ist. |

     

    Entgegen vieler Annahmen deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden an den Anlagen grundsätzlich nicht komplett ab und bietet nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für Fotovoltaikanlagen.

     

    PRAXISHINWEIS | Spezielle Solar- oder Fotovoltaikversicherungen bieten einen höheren Leistungsumfang als eine normale Wohngebäudeversicherung. So können sie u.a. Versicherungsschutz enthalten bei Überspannungsschäden jeder Art sowie Kurzschluss-, Überstrom-, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehlern, bis hin zur Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter an der Anlage. Ebenfalls kann vom Versicherungsschutz ein Ertragsausfall umfasst sein.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 145 | ID 28760570