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  • 06.04.2011 | Kurz berichtet

    PKV: Makler muss bei vorschneller Kündigung die Mehrkosten des VN tragen

    Kündigt der Makler einen privaten Krankenversicherungsvertrag noch bevor der neue Versicherungsvertrag zustande gekommen ist, muss er nach einer Entscheidung des OLG Hamm (10.6.10, 18 U 154/09, Abruf-Nr. 103311) die Mehrkosten ersetzen, die der VN dadurch hat, dass der neue Vertrag nicht zustande kommt und ein neuer Vertrag beim alten VR zu teueren Konditionen abgeschlossen werden muss.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 55 | ID 143643