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  • 09.11.2010 | Kurz berichtet

    DNA-Analysen nun auch im Versicherungsrecht?

    Wildunfall oder nicht? Diese Frage hatte das LG Coburg (29.6.10, 23 O 256/09, Abruf-Nr. 103462) zu beantworten. Der VN einer Teilkaskoversicherung behauptete, ein Hase sei unter den Vorderreifen seines Pkw gekommen. Der VR bestritt das, das Fahrzeug des VN sei nicht mit Jagdwild kollidiert. Das LG ließ die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass die Tierhaare von einem Eichhörnchen stammten. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es - anders als ein Hase - kein Jagdwild ist. Die Klage wurde daher abgewiesen.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 181 | ID 139947