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  • 07.07.2011 | Kurz berichtet

    Besonderer Versicherungsschutz für Solarstrom

    Die immer größere Anzahl von Fotovoltaikanlagen hat auch eine größere Schadenshäufung zur Folge. Bei der Schadensregulierung ist darauf zu achten, ob die Anlage auch gegen äußere Schädigungen versichert ist. Entgegen vieler Annahmen deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden an den Anlagen grundsätzlich nicht komplett ab und bietet nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz für Fotovoltaikanlagen.  

     

    Spezielle Solar- oder Fotovoltaikversicherungen bieten einen höheren Leistungsumfang als eine normale Wohngebäudeversicherung. So können sie u.a. Versicherungsschutz enthalten bei Überspannungsschäden jeder Art sowie Kurzschluss-, Überstrom-, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehler, bis hin zur Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter an der Anlage. Versichert kann auch ein Ertragsausfall sein.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 109 | ID 146607