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  • 06.02.2008 | Kfz-Kaskoversicherung

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit: Angaben „ins Blaue“ und Vorsteuerabzugsberechtigung

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
    Zum objektiven Tatbestand der Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gehört die Kenntnis des VN von den Tatsachen, die er dem VR mitteilen soll. Diese Kenntnis ist schon dann anzunehmen, wenn der VN bewusst und für den VR nicht erkennbar Angaben „ins Blaue“ macht und so Falschangaben billigend in Kauf nimmt (OLG Karlsruhe 18.10.07, 12 U 9/07, Abruf-Nr. 073360).

     

    Sachverhalt

    Der VN verlangt vom VR Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung wegen eines Unfallschadens. Der VR hatte sich im 1. Rechtszug auf Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls, Gefahrerhöhung und Unfallflucht berufen.  

     

    Das LG hat der Klage stattgegeben. Nachdem der VN in der Berufungsinstanz zur Verwendung des Kfz weiter vorgetragen hatte, hat sich der VR nunmehr auf Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben in der Schadenanzeige zur Vorsteuerabzugsberechtigung berufen. Die Berufung des VR hatte Erfolg.  

     

    Entscheidungsgründe

    Der VR ist wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit leistungsfrei (§ 6 Abs. 3 S. 1 VVG a.F., § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Abs. 4 AKB).