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  • 08.06.2009 | Haftpflichtversicherung

    Trennungsprinzip: Kann aus einer
    bestehenden Deckung eine Haftung folgen?

    von RiLG Udo Spuhl, Berlin

    Die Haftpflichtversicherung unterscheidet zwischen Haftpflicht- und Deckungsverhältnis. Unbestritten ist dabei, dass das Haftpflichtverhältnis auf das Deckungsverhältnis durchschlagen kann. Wird etwas der VN im Haftpflichtprozess zu Schadenersatz verurteilt, besteht insoweit Bindung für den Deckungsprozess. Ob dagegen im umgekehrten Fall aus einem Deckungsverhältnis eine Haftung des VN folgen kann, ist nicht abschließend geklärt. Der Beitrag beantwortet die Frage anhand der aktuellen BGH-Rechtsprechung.  

     

    Trennungsprinzip

    In der Haftpflichtversicherung muss zwischen Haftpflicht- und Deckungsverhältnis unterschieden werden. Im Haftpflichtverhältnis begehrt der geschädigte Dritte vom VN Schadenersatz; ggf. streiten sie sich darüber im Haftpflichtprozess. Im Deckungsverhältnis begehrt der VN vom Haftpflicht-VR Deckung, also die Abwehr eines für unbegründet erachteten Haftpflichtanspruchs oder die Freistellung von einem begründeten Anspruch (§ 100 VVG). Gewährt der VR keine Deckung, streitet man sich im Deckungsprozess. Da in der Rechtspraxis regelmäßig Haftpflicht- und Deckungsfragen in zwei getrennten Prozessen verhandelt werden, wird vom sog. Trennungsprinzip gesprochen.  

     

    Dieses Trennungsprinzip beruht auf der Struktur des Haftpflichtversicherungsvertrags und nicht auf einer bestimmten positiv-rechtlichen Bestimmung. Gründe für dieses Prinzip sind bzw. waren:  

     

    • Der Geschädigte kann mangels Direktanspruch den Haftpflicht-VR nicht unmittelbar verklagen. Zu den - teilweise neuen - Ausnahmen bei einer Pflichtversicherung vgl. § 115 Abs. 1 S. 1 VVG (Direktanspruch des Dritten).
    • Nach den Versicherungsbedingungen (z.B. § 7 Nr. 3 AHB) war die Abtretung des Deckungsanspruchs regelmäßig ausgeschlossen. Auch an den Geschädigten konnte nicht abgetreten werden, sodass dieser Umweg für eine Direktklage des Geschädigten gegen den VR versperrt war.