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  • 05.12.2019 · Fachbeitrag · Widerrufsrecht

    Fehlende Angaben zu Rückkaufswerten und Garantieleistungen

    Fehlt in einer Verbraucherinformation eine konkrete Mitteilung dazu, ob und in welchem Umfang Rückkaufswerte und Leistungen garantiert werden, enthält diese nicht die nach Anlage D Abschnitt I Nr. 2 lit. d zu § 10a VAG a. F. erforderlichen Angaben. Sie ist deshalb unvollständig, nicht nur intransparent.