07.08.2017 · Fachbeitrag · Verjährung
Pflichten des Anwalts bei der Aktenrückgabe
Eine Warnpflicht hinsichtlich der Verjährung besteht nicht, wenn der Mandant nach Mandatsende wegen zuvor geführter Verhandlungen noch mindestens elf Monate Zeit hat, um die Verjährung seiner Forderung zu verhindern.
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