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  • 07.08.2017 · Fachbeitrag · Verjährung

    Pflichten des Anwalts bei der Aktenrückgabe

    | Eine Warnpflicht hinsichtlich der Verjährung besteht nicht, wenn der Mandant nach Mandatsende wegen zuvor geführter Verhandlungen noch mindestens elf Monate Zeit hat, um die Verjährung seiner Forderung zu verhindern. |