15.05.2025 · Nachricht · Streitwertecke
Für Auskunft nötige Hilfsperson erhält Entschädigung
| Der Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunft bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Das ist der Fall, wenn der Auskunftspflichtige selbst nicht zu einer sachgerechten Auskunftserteilung in der Lage ist (OLG Hamm 19.2.24, 4 UF 142/21, Abruf-Nr. 242943 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig