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  • 15.05.2025 · Nachricht · Streitwertecke

    Für Auskunft nötige Hilfsperson erhält Entschädigung

    | Der Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunft bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Das ist der Fall, wenn der Auskunftspflichtige selbst nicht zu einer sachgerechten Auskunftserteilung in der Lage ist (OLG Hamm 19.2.24, 4 UF 142/21, Abruf-Nr. 242943 ). |