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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Das gilt zur Berufung des VR auf den Fristablauf bei einer strengen Wiederherstellungsklausel

    von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

    | In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten dar. Die Berufung des VR auf den Fristablauf einer strengen Wiederherstellungsklausel für die Erstattung des Neuwerts ist nicht schon deswegen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, weil Zahlungen auf den Zeitwert erst nach Ablauf dieser Frist geleistet wurden. So entschied es das OLG Dresden. |

     

    Sachverhalt

    Der VN macht als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses gegenüber dem VR Ansprüche auf Zahlung und Feststellung wegen eines Wohnungsbrands in 2016 aufgrund einer Wohngebäudeversicherung zum dynamischen Neuwert geltend. Dabei gelten die folgenden Regelungen der AVB:

     

    • § 21 Abs. 12

    Ist in der Versicherung gemäß §§ 1 bis 5, 7 und 8 der Neuwert (§ 14 Nr. 1, Nr. 2a oder Nr. 3a) der Versicherungswert, so erwerben Sie auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt, einen Anspruch nur, soweit und sobald sie innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt haben, dass Sie die Entschädigung verwenden werden, um

    • a) Gebäude in Art und gleicher Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen; ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich ...
    • b) bewegliche Sachen, Grundstücksbestandteile oder Sachen gemäß § 10 Nr. 3, die zerstört worden oder abhandengekommen sind, in gleicher Art und Güte und im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen; ...