26.09.2024 · Nachricht · Prozessrecht
Zeugenbewertung von Gesundheitsschäden sind unzulässig
Die Bewertung, ob Gesundheitsbeeinträchtigungen beim VN vorliegen, ist dem medizinischen Sachverständigen vorbehalten. Sie kann nicht im Wege des Zeugenbeweises geklärt werden.
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