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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Berufung: Berücksichtigung mehrerer unabhängiger Erwägungen

    | Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. |

     

    Hierauf wies noch einmal der BGH hin (21.6.22, VI ZB 87/21, Abruf-Nr. 230504). Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Sie kann aber offenbar im Eifer des Gefechts schon einmal übersehen werden.

     

    PRAXISTIPP | Umso wichtiger ist es, vor dem Einreichen der Berufungsschrift ‒ am besten anhand einer Checkliste ‒ noch einmal zu prüfen, ob auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nichts ist peinlicher vor den Mandanten, als eine Berufung wegen formeller Fehler um die Ohren geschlagen zu bekommen.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 163 | ID 48567112