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  • 24.10.2023 · Nachricht · Belehrung

    Verbraucherinformationen: Pauschales Bestreiten reicht nicht

    | Das pauschale Bestreiten, die Verbraucherinformationen zu einem Lebensversicherungsvertrag erhalten zu haben, reicht regelmäßig zur Widerlegung einer substanziierten Darstellung des VR nicht aus. Die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses ist ein beweiskräftiges Indiz für den Erhalt dieser Unterlagen. |