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  • 04.11.2016 · Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Unwirksame Widerspruchsbelehrung gegenüber Vermittler

    | Ist die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG alter Fassung (a. F.), die vom 29.7.94 bis 31.12.07 gegolten hat, nicht ordnungsgemäß, kann sich der VR nicht auf Verwirkung dieses Rechts berufen. Er kann nicht argumentieren, der VN habe das Recht zum Widerspruch gekannt und sei deshalb nicht schutzwürdig. Das betont das OLG Stuttgart im Fall eines VN, der Versicherungsvermittler war. |