· Nachricht · Gesetzesänderung
Neuer Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte
Am 12.12.25, ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ vom 8.12.25 verkündet worden (s. BGBl 2025 I, Nr. 318).
Es enthält u. a.:
- die Anhebungen der Zuständigkeitsstreitwerte in Zivilsachen für die Amtsgerichte durch die Änderung von 5.000 EUR auf 10.000 EUR in § 23 GVG und
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