· Fachbeitrag · Zwangsversteigerung
So pfänden Sie den Übererlös mit den neuen Formularen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In VE 12, 195 und 22, 82 haben wir über Ansprüche aus einem Zwangsversteigerungsverfahren berichtet. Einige Leser fragen hierzu, wie sich die Pfändung des sog. Übererlöses nach den neuen Zwangsvollstreckungsformularen gestaltet. Hierbei handelt es sich um die Fälle, in denen der Steigpreis, also der Versteigerungserlös, ausreicht, um sämtliche Grundstückbelastungen zu bedienen und dann noch Restbeträge übrig bleiben, die dem Schuldner als ehemaligem Eigentümer gegen den Ersteher als Meistbietendem zustehen. Dieser Anspruch ist nach § 857 Abs. 1 ZPO pfändbar. |
|

Beachten Sie |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig