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  • 03.03.2022 · Nachricht · Zwangsräumung

    Der „Schlüssel“ zur Räumung: Räumungsvergleich ist für Schuldner klar genug

    | Immer wieder erreichen uns Zuschriften bezüglich Zwangsräumungen. Häufiges Problem: Der Schuldner räumt nicht vollständig und der Gläubiger will nicht warten. Schuldner argumentieren, dass Möbelstücke „vergessen“ werden können. Den Gläubiger muss das aber nicht kümmern und er muss den Schuldner bei einem Räumungsvergleich auch nicht „erinnern“, sagt der BGH (17.10.18, I ZB 13/18, Abruf-Nr. 205843 ). |