· Nachricht · Vollstreckungspraxis
Wenn Gerichtsvollzieher Nachbarn des Schuldners befragen sollen ...
| Kürzlich entschied das AG München: Es verletzt den Datenschutz, wenn Gerichtsvollzieher gerichtlich angewiesen werden, bei Nachbarn des Schuldners dessen Aufenthalts- bzw. neuen Wohnort zu ermitteln (22.12.24, 1509 M 7854/24, Abruf-Nr. 247963 ). Trotzdem ist diese „Informationsquelle“ für Gläubiger nicht verloren, sie müssen lediglich anders vorgehen. |
Sowohl unsere Vollstreckungs-Tipps als auch viele sonstige Leserzuschriften zeigen, dass Hinweise aus dem nahen Umfeld des Schuldners die Vollstreckung oft vorantreiben. Neben Lieferdiensten oder regelmäßigen Besuchern im Wohnviertel sind vor allem die Nachbarn des Schuldners wichtige Tippgeber dazu, ob dieser z. B. verzogen ist oder eine neue Arbeitsstelle hat.
Im Fall des AG München beantragte der Gläubiger, den Gerichtsvollzieher anzuweisen, Bewohner des Hauses zur Meldeadresse des Schuldners zu befragen. Das AG lehnte den Antrag ab, denn eine solche Anweisung verstoße gegen das Datenschutzrecht. Es setzte sich dabei auch mit zwei Entscheidungen des AG Bremen (11.6.14, 43 M 430663/14) und des AG Wuppertal (13.8.19, 43 M 2703/19) auseinander.
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