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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Wechselnde Wohnsitze, Umzüge und verspätetes Ummelden ‒ das hat schon viele Vollstreckungen verhindert. Was tun? Unsere Leserin, Elvira K., Bochum, hat Paket- und Lieferdienste als Auskunftsquelle erkannt. Ihr Vorgehen brachte ihr jüngst wieder einen Vollstreckungserfolg. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Bestellt, geliefert, geplaudert

    Mit Schuldner S. hatte unsere Leserin schon länger zu tun. Dreimal war er in den letzten sechs Jahren umgezogen. Sich ummelden oder den Gläubiger informieren? Damit nahm er es nicht so genau. Doch für solche Fälle hat unsere Leserin in den vergangenen Jahren eine besondere Strategie entwickelt, wenn ein Schuldner im Umfeld ihrer Kanzlei oder ihrer Wohnung lebte. So geht sie vor:

     

    Zunächst besucht sie das ehemalige Wohnhaus eines Schuldners und versucht bei dieser Gelegenheit mit Nachbarn ins Gespräch zu kommen, um zu ermitteln, wohin dieser verzogen ist.

     

    Entdeckt sie Zusteller nahe der ehemaligen Wohnanlage eines Schuldners (DHL-Wagen, DPD, Hermes, Getränkedienste), verwickelt sie die Mitarbeiter in kurze Gespräche über diesen. Trotz des Zeitdrucks, unter dem sie stehen, plaudern die Zusteller oft munter drauf los, wenn die Fragen nicht zu neugierig wirken. Meist haben sie auch ein gutes Gedächtnis für einzelne Personen und Details zu ihnen.

     

    Auch im Fall des S. verbuchte unsere Leserin schnell einen Treffer. Als Sie das Wohnviertel besuchte, entdeckte sie einen kleinen Transporter, der für ein Versandhaus unterwegs war. Unsere Leserin bekam nach dem kurzen Hinweis, dass sie S. besuchen wolle, dieser aber wohl verzogen sei, die Auskunft: S. sei verzogen sei. Man habe ihn häufig beliefert, sich oft kurz unterhalten und zuletzt habe S. angedeutet, dass er über die Wohnungsgesellschaft eine bessere Wohnung gefunden habe, die nur zwei Kilometer von hier entfernt sei. Unsere Leserin musste anschließend nur noch eine halbe Stunde investieren, um die neue Adresse zu finden. S. war verblüfft und zahlte den Restbetrag in zwei Raten.

     

    Unsere Leserin hat die Erfahrung gemacht: Die Zusteller stehen unter Zeitdruck und denken wenig darüber nach, warum man nach der verzogenen Person fragt, zumal man sich direkt im Wohnumfeld aufhält und ein Nachbar oder Besucher sein könnte. Was sie noch gelernt hat: Auch wenn Auslieferer täglich an vielen Wohnungen klingeln: Sie haben oft ein sehr gutes Gedächtnis für einzelne Personen und Gespräche.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 20 | ID 47842370