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  • 16.01.2015 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Gläubigeranträge auf Drittauskünfte gestärkt

    | Selbst wenn der Schuldner die Vermögensauskunft vollständig abgibt, muss dem Gläubigerantragauf Einholung von Drittauskünfte uneingeschränkt nachgekommen werden (AG Hamburg 12.8.14, 29a M 855/14). |