· Fachbeitrag · Vermögensarrest
Arrest, Einziehung, Auskehrung: Der Weg des Gläubigers zum arrestierten Geld
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
In der Praxis geschieht oft Folgendes: Ein Beschuldigter hat durch eine Straftat Geld erlangt oder beiseite geschafft. Die Staatsanwaltschaft sichert Konten oder Guthaben. Der geschädigte Gläubiger erwirkt danach einen vollstreckbaren Titel gegen den Beschuldigten als Schuldner. Dann stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob der Zugriff auf das Geld über Freigabe, Auskehrung oder einen zivilrechtlichen Pfändungsversuch (z. B. PfÜB) läuft. Die Antwort darauf hängt entscheidend davon ab, ob das Vermögen noch nur arrestiert, bereits eingezogen oder schon auskehrungsreif ist. Diese Stufen sind sauber auseinanderzuhalten.
1. Die richtige Verfahrensstufe entscheidet über den Zugriff auf Vermögen
Da der strafprozessuale Zugriff auf Vermögen einer klaren Logik folgt, gilt:
- der Arrest sichert,
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