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  • 07.12.2015 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    So wird der Unterhaltstitel auf das Kind umgeschrieben

    | Der BGH hat zugunsten von Unterhaltsgläubigern folgenden Fall entschieden: Der Unterhaltsschuldner wandte sich gegen eine zweite vollstreckbare Teilausfertigung eines vom Land Baden-Württemberg gegen ihn erstrittenen Urteils. Hierdurch war er verpflichtet worden, zugunsten der Gläubigerin Kindesunterhalt zu zahlen. Das Land zahlte an die Gläubigerin für 72 Monate Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und stellte seine Leistungen 2012 ein. Der BGH hält es in solchen Fällen nach § 727 ZPO analog für möglich, dass ein vom Land gemäß § 7 Abs. 4 UVG erstrittener Unterhaltstitel auf das unterhaltsberechtigte Kind als Gläubiger umgeschrieben werden kann, wenn das Land die Vorschussleistungen einstellt. |