Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.02.2017 · Fachbeitrag · Unterhaltsvollstreckung

    PfÜB-Formular ist auszulegen

    | Ein tägliches Problem: Ein Unterhaltsgläubiger beantragt mit dem amtlichen Formular “Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen Unterhaltsforderungen“ eine Lohnpfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche. Dabei beantragt er aber nicht zusätzlich, dass nach § 850d ZPO gepfändet werden soll. Das Gericht erlässt daraufhin einen PfÜB nach § 850c ZPO. Dagegen wendet sich der Gläubiger und trägt vor, „es ergebe sich bereits aus der Antragstellung mit dem besonderen Formular nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV “, dass nach § 850d ZPO gepfändet werden sollte. Zu Recht? |