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  • 27.10.2025 · Nachricht · Teilungsversteigerung

    Kein Beitritt eines Gläubigers aus persönlichem Anspruch

    | In Teilungsversteigerungsverfahren kommt es immer wieder zu folgender Situation: A., B. und C. sind im Grundbuch als Miteigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Auf Antrag des A. wurde die Teilungsversteigerung angeordnet. Gläubiger G. ist im Besitz eines Vollstreckungstitels in Höhe von 10.000 EUR und beantragt den Beitritt zum Verfahren (§ 27 ZVG). |