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  • · Fachbeitrag · Selbsttitulierung

    Vollstreckung aufgrund eines Forderungsbescheids über rückständige Sozialversicherungsbeiträge

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In der Praxis kommt es immer wieder zu folgenden Fällen: Die Gläubigerin, eine Kranken- und Pflegekasse, beantragt einen PfÜB, wonach Ansprüche des Schuldners aus Einkommen (Anspruch A) gepfändet und überwiesen werden. Sie legt hierzu die vollstreckbare Ausfertigung eines dem Schuldner zugestellten Schreibens vor, das mit „Forderungsbescheid“ betitelt ist. Darf hieraus vollstreckt werden? |

    1. Das sagt der BGH

    Antwort: Ja. Ein typischer „Forderungsbescheid“ kann z. B. den folgenden Inhalt haben:

     

    • Forderungsbescheid

    Ihr Beitragskonto weist unter Berücksichtigung der Zahlungseingänge bis zum 15.4.19 folgenden Rückstand auf:

    Beiträge vom 1.2.17 bis 31.3.19

    7.902,25 EUR

    Mahngebühren

    105,00 EUR

    Säumniszuschläge bis 30.3.19

    822,00 EUR

    Stundungszinsen

    57,40 EUR

    Kosten

    108,65 EUR

    8.995,30 EUR

     

    Für die Begleichung der Gesamtforderung wird eine Zahlungsfrist von einer Woche eingeräumt.

     

    Rechtsmittelbelehrung