26.04.2017 · Fachbeitrag · Nachträgliche Ratenzahlung
Keine vorzeitige Löschung aus Schuldnerverzeichnis
Der BGH hat jetzt entschieden: Eine nach dem Eintrag im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund dar, den Eintrag vorzeitig zu löschen, wenn der Löschungsantrag erst gestellt wird, nachdem die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist.
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