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  • 24.01.2022 · Fachbeitrag · Schuldnerverzeichnis

    Aufhebung der Eintragungsanordnung nach Sicherheitsleistung

    | Schuldner sind im Schuldnerverzeichnis in Vollziehung einer Eintragungsanordnung nicht einzutragen, wenn der Gläubiger den Auftrag vor Vollziehung zurückgenommen hat oder der Schuldner nachweist, dass er Sicherheit geleistet hat. Das hat jetzt der BGH klargestellt (BGH 20.10.21, I ZB 18/21, Abruf-Nr. 226088 ). |