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  • · Fachbeitrag · Lohnpfändung

    So erhalten Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen

    | Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen sind für Gläubiger wichtige Informationsquellen. Hieraus lassen sich u. a. Sonderleistungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und oft die Bankverbindung ermitteln. So lässt sich kontrollieren, ob der Drittschuldner die pfändbaren Beträge korrekt ermittelt hat. Gläubiger haben ‒ kumulativ ‒ zwei Möglichkeiten, bei der Pfändung und Überweisung von Lohnforderungen Lohnabrechnungen zu erlangen. |

    1. Erste Möglichkeit: Herausgabeanordnung gegen Schuldner

    Im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen (Anspruch A „an Arbeitgeber“) wird meist folgende Formulierung auf Seite 8 bzw. 9 des amtlichen Vordrucks angekreuzt:

     

    • Seite 8, 9

    ☒ Es wird angeordnet, dass

    • ☒ der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat.