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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Der Fall unserer Leserin, Tina Grossin, geprüfte Rechtsfachwirtin, Kassel, ist in jeder Hinsicht besonders. Das musste vor allem der Schuldner feststellen. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Radiogewinnspiel mit Folgen

    Auch nach Feierabend lassen die Schuldner unsere Leserin oft nicht in Ruhe, bzw. sie nicht die Schuldner …

     

    Mittwochabend, 20.00 Uhr: Unsere Leserin wartete am PC auf das Starten eines Programms. Diese Zeit wollte sie nutzen, um noch einmal zu schauen, was ihre Schuldner so treiben. Also öffnete sie „Facebook“ und gab einige Namen ein. Da postete grade der Lebenspartner des Schuldners S. auf dessen Seite - und das Ganze war 5 Minuten her -, dass der S. an diesem Morgen bei einem Radiogewinnspiel mitgemacht hatte und ausgelost wurde. Dies bedeutete für S. einen Gewinn in Höhe seines Geburtsjahrs (1978) in EUR, immerhin gut 1/4 der Forderung!

     

    Unsere Leserin machte gleich die für den Sitz des Radiosenders zuständige 
Gerichtsvollzieherin, die X., über das zuständige AG ausfindig. Auf der Homepage des Radiosenders hatte zwischenzeitlich ein Gewinner vom Montag geschrieben, dass am Mittwochmittag bereits der Gewinn auf seinem Konto war. Es war also Eile geboten. Vor Aufregung konnte unsere Leserin kaum schlafen. Am Donnerstagmorgen rief sie als Erstes die X. an. Diese zögerte erst, sagte aber dann zu, als unsere Leserin ihr den Fall schilderte und mitteilte, wie eilig es sei. Das vorläufige Zahlungsverbot wurde ihr dann per Fax zur Ausfertigung und Zustellung übermittelt.

     

    Nach ca. einer Stunde der Anruf der X.: Die Zustellung habe geklappt. Bei dem Radiosender hätte man so einen Fall noch nie erlebt! Die Mitarbeiter waren überrascht und auch schadenfroh. Die Gewinnbenachrichtigung war bereits im Postausgang, wurde von den Mitarbeitern jedoch aufgrund des vorläufigen Zahlungsverbots wieder herausgenommen. Auch für die Gerichtsvollzieherin war dieser Fall nach eigener Angabe außergewöhnlich.

     

    Der sogleich beantragte PfÜB war dann nur noch Formsache. Das Geld ist inzwischen eingegangen.

     

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 222 | ID 42405065