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  • · Fachbeitrag · Informationsgewinnung

    Lohnabrechnung: Diese Informationen sind von Nutzen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In VE 20, 194 haben wir dargestellt, wie Sie an die Lohnabrechnung eines Schuldners gelangen. Der folgende Beitrag schließt hieran an und zeigt, wie Sie Informationen aus der Lohnabrechnung effektiv für die Zwangsvollstreckung nutzen können. |

    1. Prüfen, ob Arbeitgeber pfändbaren Betrag richtig ermittelt hat

    In erster Linie erhält der Gläubiger durch die Lohnabrechnung die Möglichkeit, zu prüfen, ob der Drittschuldner die pfändbaren Beträge korrekt ermittelt hat und diese an den Gläubiger auszahlt (BAG NJW 85, 646).

     

    Beachten Sie | Es ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird nach § 850c Abs. 3 S. 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c ZPO und die ergänzende Anwendung des § 850e ZPO dem Drittschuldner übertragen.